Wie der Abschlag bei der Frührente berechnet wird
Mit mindestens 35 Beitragsjahren kannst du frühestens ab 63 Jahren in Rente gehen (Altersrente für langjährig Versicherte). Gehst du vor deiner individuellen Regelaltersgrenze (65 bis 67 Jahre, abhängig vom Geburtsjahr), fällt ein Abschlag von 0,3% pro Monat des vorzeitigen Bezugs an — lebenslang, maximal 14,4% bei 48 Monaten (4 Jahre) Vorbezug.
Beispiel: Jahrgang 1965 hat eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer mit 63 in Rente geht, nimmt 48 Monate vorzeitigen Bezug in Kauf — den maximalen Abschlag von 14,4%, dauerhaft.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Ob du die 35 Beitragsjahre tatsächlich erfüllst, hängt von der genauen Zusammensetzung deiner Versicherungszeiten ab.