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🇩🇪 Rentenpunkte-Rechner

Aus deinem Bruttogehalt Entgeltpunkte berechnen und daraus deine voraussichtliche Bruttorente schätzen.

Schätzung auf Basis eines konstant angenommenen Gehalts. Für die Nettorente aus dieser Bruttorente siehe Brutto-Netto Rechner.
Stand: 1. August 2026. Rechtsgrundlage: § 64 SGB VI (Rentenformel) · § 69 Abs. 2 SGB VI / Anlage 1 SGB VI (Durchschnittsentgelt) · § 159 SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze). Quellen, Sourcing-Log und Methodik: siehe Methodik & Quellen.

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Wie werden Entgeltpunkte und Bruttorente berechnet?

Für jedes Beitragsjahr wird dein beitragspflichtiges Bruttogehalt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt — das Ergebnis sind deine Entgeltpunkte für dieses Jahr. Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, bekommt 1,0 Punkte. Die Summe aller Entgeltpunkte über dein Erwerbsleben, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, ergibt deine geschätzte monatliche Bruttorente.

KonstanteWert 2026Quelle
Vorläufiges Durchschnittsentgelt51.944 €/Jahr§ 69 Abs. 2 SGB VI, Anlage 1 SGB VI
Aktueller Rentenwert42,52 € (ab 01.07.2026)Rentenanpassungsverordnung 2026
Beitragsbemessungsgrenze (allg. RV)8.450 €/Monat · 101.400 €/Jahr§ 159 SGB VI, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
— Formel —
gedeckeltes_gehalt = min(bruttojahresgehalt, 101.400)
entgeltpunkte_pro_jahr = gedeckeltes_gehalt ÷ 51.944
entgeltpunkte_gesamt = entgeltpunkte_pro_jahr × beitragsjahre + vorhandene_punkte
bruttorente_monat = entgeltpunkte_gesamt × 42,52

Wichtig: das Bruttogehalt wird auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt — oberhalb dieser Grenze entstehen keine weiteren Entgeltpunkte, egal wie viel tatsächlich verdient wird. Ein Rechner ohne diese Deckelung überschätzt die Rente von Besserverdienenden systematisch.

Individuelle Beratung gewünscht? Für eine verbindliche Rentenauskunft oder persönliche Beratung wende dich an eine offizielle Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in deiner Nähe.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis eines konstant angenommenen Gehalts und ersetzt keine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Gehaltsentwicklung, Lücken und künftige Änderungen des Durchschnittsentgelts werden nicht berücksichtigt.