Die 3 Abzüge im Detail
1. Krankenversicherung der Rentner (KVdR): 7,3% (halber allgemeiner Beitragssatz) + die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (Ø 2,9% in 2026, also 1,45% Eigenanteil) = ca. 8,75% der Bruttorente.
2. Pflegeversicherung: 3,6% der Bruttorente, komplett vom Rentner getragen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen +0,6 Prozentpunkte = 4,2%.
3. Einkommensteuer: nur auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente (Besteuerungsanteil, abhängig vom Rentenbeginnjahr — 84% bei Rentenbeginn 2026), und nur wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Details auf der Seite Rentenbesteuerung.