Freibetrag (Krankenversicherung) vs. Freigrenze (Pflegeversicherung)
Krankenversicherung: echter Freibetrag — von deiner Betriebsrente werden 197,75€ abgezogen, nur der Rest ist beitragspflichtig (voller Satz 2026: ca. 17,5%, da keine hälftige Übernahme wie bei der gesetzlichen Rente).
Pflegeversicherung: Freigrenze, kein Freibetrag — sobald deine Betriebsrente 197,75€ übersteigt, wird die GESAMTE Betriebsrente beitragspflichtig (3,6% bzw. 4,2% für Kinderlose), nicht nur der übersteigende Teil. Das führt bei knapper Überschreitung zu einem spürbaren Sprung.
Was dieser Rechner NICHT abbildet
Steuerliche Behandlung der Betriebsrente (abhängig vom Durchführungsweg: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse — jeweils unterschiedlich versteuert) sowie Fälle mit mehreren Betriebsrenten (die Freibeträge werden dann zusammengerechnet, nicht pro Vertrag gewährt). Für diese Fälle: Steuerberater oder Krankenkasse konsultieren.