Bist du freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (§ 7 SGB VI) oder als Selbstständiger pflichtversichert (z.B. bestimmte Handwerksberufe, Künstler über die Künstlersozialkasse, Lehrer/Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Angestellte, § 2 SGB VI), gelten für dich exakt dieselben Regeln wie für Angestellte: deine Beiträge erzeugen Entgeltpunkte, aus denen sich deine spätere Bruttorente ergibt.
Zahlst du gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, entstehen aus diesen Zeiten auch keine Entgeltpunkte — die Altersvorsorge läuft dann meist über private Wege (Rürup-Rente, ETF-Sparpläne, Immobilien). Der Rentenlücke-Rechner hilft, den ungefähren Bedarf einzuschätzen.
Für eine verlässliche Berechnung deiner Pension wende dich an deine Besoldungsstelle bzw. das für dich zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung, oder — für Bundesbeamte — an das Bundesverwaltungsamt.