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🇩🇪 Rentenrechner für Selbstständige & Beamte

Stand: 1. August 2026. Rechtsgrundlage: § 2, § 7 SGB VI (Pflicht-/freiwillige Versicherung Selbstständiger). Quellen, Sourcing-Log und Methodik: siehe Methodik & Quellen.

Selbstständige: dieser Rechner funktioniert für dich

Bist du freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (§ 7 SGB VI) oder als Selbstständiger pflichtversichert (z.B. bestimmte Handwerksberufe, Künstler über die Künstlersozialkasse, Lehrer/Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Angestellte, § 2 SGB VI), gelten für dich exakt dieselben Regeln wie für Angestellte: deine Beiträge erzeugen Entgeltpunkte, aus denen sich deine spätere Bruttorente ergibt.

Rentenpunkte-RechnerAus deinen Beiträgen Entgeltpunkte & Bruttorente schätzen Rentenlücke-RechnerBedarf bei fehlender oder geringer Pflichtversicherung schätzen

Zahlst du gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, entstehen aus diesen Zeiten auch keine Entgeltpunkte — die Altersvorsorge läuft dann meist über private Wege (Rürup-Rente, ETF-Sparpläne, Immobilien). Der Rentenlücke-Rechner hilft, den ungefähren Bedarf einzuschätzen.

Beamte: warum dieser Rechner NICHT für dich funktioniert

Wichtig: Beamte sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Deine Altersversorgung (Pension) richtet sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) bzw. den jeweiligen Landesbeamtengesetzen — ein eigenständiges System mit eigenen Formeln (ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ruhegehaltssatz, Besoldungsgruppe statt Entgeltpunkte/Rentenwert). Wir bilden dieses System bewusst NICHT ab, um dir keine falsche Zahl zu zeigen.

Für eine verlässliche Berechnung deiner Pension wende dich an deine Besoldungsstelle bzw. das für dich zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung, oder — für Bundesbeamte — an das Bundesverwaltungsamt.

Häufige Fragen