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🇩🇪 Witwenrente berechnen

Große oder kleine Witwenrente aus der Rente des Verstorbenen — inkl. Einkommensanrechnung.

Stand: 1. August 2026. Rechtsgrundlage: § 46 SGB VI (Witwenrente/Witwerrente) · § 255 SGB VI (Bestandsschutz 60%) · § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung). Quellen, Sourcing-Log und Methodik: siehe Methodik & Quellen.

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Wie die Witwenrente berechnet wird

Die Witwenrente ist ein Prozentsatz der Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder bezogen hätte. Eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird zu 40% angerechnet und mindert die Witwenrente entsprechend.

GrößeWert 2026Quelle
Große Witwenrente55% (60% Bestandsschutz)§ 46 Abs. 2, § 255 SGB VI
Kleine Witwenrente25%, max. 24 Monate§ 46 Abs. 1 SGB VI
Freibetrag Einkommensanrechnung1.122,53 € (ab 01.07.2026)§ 97 SGB VI, 26,4 × Rentenwert
Freibetrag je Kind238,11 €/Monat§ 97 SGB VI, 5,6 × Rentenwert
— Formel —
witwenrente_basis = rente_verstorbener × (0,55 | 0,60 | 0,25)
freibetrag = 1.122,53 + kinder × 238,11
anrechnung = max(0, einkommen − freibetrag) × 0,40
witwenrente_ausgezahlt = max(0, witwenrente_basis − anrechnung)
Individuelle Beratung gewünscht? Für eine verbindliche Rentenauskunft oder persönliche Beratung wende dich an eine offizielle Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in deiner Nähe.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Ob die 24-Monats-Frist der kleinen Witwenrente in deinem Fall verlängert wird (Kindererziehung, Erwerbsminderung, Alter), hängt von deiner individuellen Situation ab.