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Wie die Witwenrente berechnet wird
Die Witwenrente ist ein Prozentsatz der Rente, die der verstorbene Ehepartner bezogen hat oder bezogen hätte. Eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird zu 40% angerechnet und mindert die Witwenrente entsprechend.
| Größe | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Große Witwenrente | 55% (60% Bestandsschutz) | § 46 Abs. 2, § 255 SGB VI |
| Kleine Witwenrente | 25%, max. 24 Monate | § 46 Abs. 1 SGB VI |
| Freibetrag Einkommensanrechnung | 1.122,53 € (ab 01.07.2026) | § 97 SGB VI, 26,4 × Rentenwert |
| Freibetrag je Kind | 238,11 €/Monat | § 97 SGB VI, 5,6 × Rentenwert |
— Formel —
witwenrente_basis = rente_verstorbener × (0,55 | 0,60 | 0,25)
freibetrag = 1.122,53 + kinder × 238,11
anrechnung = max(0, einkommen − freibetrag) × 0,40
witwenrente_ausgezahlt = max(0, witwenrente_basis − anrechnung)
witwenrente_basis = rente_verstorbener × (0,55 | 0,60 | 0,25)
freibetrag = 1.122,53 + kinder × 238,11
anrechnung = max(0, einkommen − freibetrag) × 0,40
witwenrente_ausgezahlt = max(0, witwenrente_basis − anrechnung)
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Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Ob die 24-Monats-Frist der kleinen Witwenrente in deinem Fall verlängert wird (Kindererziehung, Erwerbsminderung, Alter), hängt von deiner individuellen Situation ab.