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Rente ab Geburtsjahr 1959

Regelaltersgrenze und frühestmögliches abschlagsfreies Rentenalter für den Jahrgang 1959.

Regelaltersgrenze
66 Jahre und 2 Monate
Rente mit 63 (45 Beitragsjahre)
64 Jahre und 2 Monate

Was bedeutet das für den Jahrgang 1959?

Wer 1959 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze (frühestmöglicher Rentenbeginn ohne besondere Vorbedingungen) mit 66 Jahre und 2 Monate. Bei mindestens 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn schon mit 64 Jahre und 2 Monate möglich ("Rente mit 63" für besonders langjährig Versicherte, § 38 SGB VI).

Häufige Fragen

Mit welchem Alter kann ich als Jahrgang 1959 regulär in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1959 liegt bei 66 Jahre und 2 Monate. Das ist das früheste Alter für die reguläre Altersrente ohne Abschläge und ohne besondere Vorbedingungen wie eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren.

Kann ich als Jahrgang 1959 schon mit 63 abschlagsfrei in Rente?

Ja, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen (Rente für besonders langjährig Versicherte, § 38 SGB VI) — für den Jahrgang 1959 liegt dieses abschlagsfreie Alter bei 64 Jahre und 2 Monate. Ohne die 45 Beitragsjahre gilt stattdessen die reguläre Regelaltersgrenze von 66 Jahre und 2 Monate, ggf. mit Abschlägen bei früherem Beginn.

Ist dieser Wert für Ost- und Westdeutschland gleich?

Ja. Die Regelaltersgrenze selbst war nie nach Ost/West unterschieden — nur der aktuelle Rentenwert (Rentenwert Ost/West) war es, bis zur vollständigen Angleichung zum 1. Juli 2023. Seitdem gilt bundesweit ein einheitlicher Rentenwert.

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Quelle: Deutsche Rentenversicherung, §§ 35/235/38 SGB VI. Geprüft 1. August 2026 — siehe Methodik. Unverbindliche Übersicht, keine Rechtsberatung.